Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1. ASTRID GISELBRECHT (im Folgenden »Agentur«) erbringt ihre Leistungen für Auftraggeber (im Folgenden »Kundin«) ausschließliche auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit der Kundin sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
1.4. Die Angebote und Kostenofferte der Agentur sind freibleibend und unverbindlich
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus den Inklusivleistungen des von der Kundin gebuchten Designpaketes. Zusätzlich gewünschte, nicht im Paket enthaltene, Leistungen und Folgeaufträge des Kunden werden in einem detaillierten Briefingprotokoll nach einem Briefing mit der Agentur festgehalten und als Leistungsbeschreibung in einer Auftragsbestätigung zusammengefasst. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
3. Pflichten der Kundin
3.1. Die Kundin stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an die Kundin zurückgegeben.
3.2. Die Kundin ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf mögliche Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, wenn nicht anders mit der Agentur vereinbart. Die Agentur haftet nicht wegen Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schadlos und klaglos. Die Kundin hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entsteht.
3.3. Die Kundin wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Alle von der Agentur übermittelten Leistungen (Vorentwürfe, Layouts, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbproofs, Texte etc.) an die Kundin, sind von dieser zu überprüfen und schriftlich freizugeben.
3.5. Vor Übergabe der fertigen Daten an die jeweilige Produktionsfirma (Druckerei, etc.) erhält die Kundin eine Druck- bzw. Produktionsfreigabe (Ansicht als PDF, Farbausdruck, Falzmuster) zur letzten genauen Ansicht, Durchsicht und Kontrolle. Die Kundin übermittelt diese »Freigabe« je nach Vereinbarung entweder schriftlich per Email oder den von der Agentur erhaltenen Farbausdruck versehen mit seiner Signatur und möglichen letzten Änderungswünschen sowie Korrekturen an die Agentur. Diese gibt nach Änderungen der eingetragenen Korrekturen die Daten in die Produktion weiter.
4. Urheber- und Nutzungsrecht
4.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jene aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Slogans, Textentwürfe, etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von dieser jederzeit – insbesondere nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
4.2. Die Kundin erwirbt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars, das Recht der Nutzung der erbrachten Designleistung für den vereinbarten Verwendungszweck.
4.3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
4.4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die Kundin oder durch für die Kundin tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.
4.5. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
4.6. Werden urheberrechtliche Leistungen der Agentur über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist die Kundin verpflichtet, der Agentur hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Falle der Neuauflage eines Druckwerkes.
4.7. Die Kundin haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
5. Fremdleistung, Beauftragung Dritter
5.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungshilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (»Fremdleistung«).
6. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
6.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann von der Kundin nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, offenen Daten etc.
7. Kennzeichnung
7.1. Die Agentur ist zur Anbringung ihres Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigem Corporate Design und einem Domainhinweis, auf jedem von ihr entworfenen und ausgeführten Objekt in Web und Print in angemessener Größe berechtigt.
7.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs durch den Kundin dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website oder in ihren Portfolios mit Namen, Firmenlogo, Fotos und Ausschnitten der erbrachten Leistungen auf die zur Kundin bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
8. Verschwiegenheitspflicht der Agentur
8.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags von der Kundin erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogener Dritter ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
8.2. Vertragsbezogenen Unterlagen und Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin an Dritte zugänglich gemacht werden.
9. Auftragsbestätigung
9.1. Die Auftragserteilung für das gewählte Designpaket und möglicher vereinbarter Zusatzleistungen erfolgt nach dem unverbindlichen Kennenlerngespräch durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung (Vertrag) durch die Kundin und die Agentur.
10. Stornierung
10.1. Eine Stornierung durch die Kundin nach Vertragsabschluss ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Im Fall einer Stornierung durch die Kundin, hat die Agentur das Recht, neben dem erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
11. Termine
11.1. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann die Kundin vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tage gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen sind. Schadenersatzansprüche der Kundin wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das von der Kundin beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch der Kundin gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für die Kundin wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden und/oder nicht eintreten.
12. Erfüllungsort der Leistung
12.1. Erfüllungsort der Leistung ist Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf die Kundin über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
13. Zahlungsbedingungen
13.1. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
13.2. Bei Zahlungsverzug der Kundin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmensgeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich die Kundin für den Fall des Zahlungsverzuges, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
13.3. Im Falle des Zahlungsverzuges der Kundin kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit der Kundin abgeschlossener Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
13.4. Bei umfangreichen Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitschritte erfordern, ist die Agentur berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
13.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch die Kundin und/oder wenn sich die Vorraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
13.6. Die Kundin ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung-, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurück zu halten.
13.7. Die Kundin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderungen wurden von der Agentur schriftlich anerkannt.
14. Honorar
14.1. Das von der Agentur angelegte Honorar versteht sich als Netto-Honorar aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 6(1)27 UStG. und ist sofort mit Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
14.2. Das Gesamthonorar setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
- Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten etc.)
- Entwurfsarbeiten (Layout, Muster, Kalkulation, etc.)
- Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
- Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Druck- und Produktionsangebote, Produktionsüberwachung, etc.
- Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
- Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten, Porto, Materialkosten, etc.)
- Fremdleistungen durch Dritte (Fotograf, Fotoagenturen, Druckerei, etc.)
14.4. Mit der Buchung eines Designpaketes erhält die Kundin eine schriftliche Auftragsbestätigung. Damit erklärt sich die Kundin einverstanden eine Anzahlung von 60% des Gesamtpreises vor Beginn der Zusammenarbeit zu überweisen. Die restlichen 40% des Gesamtpreises sind in dem Zeitraum (nach 8 oder 12 Wochen) fällig, wie in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart. Nicht im Designpaket inkludiert und zusätzlich erbrachte Leistungen der Agentur (ungeplanter Mehraufwand, Fahrtkosten) oder Dritter (Druckkosten, Webhosting, professionelle Fotos etc.), werden sofort nach Erbringung fällig und in Rechnung gestellt.
14.5. Wenn nichts anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 350,- oder Aufträge die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechungen bzw. Vorausrechungen zu erstellen. Zusätzlich erbrachte Leistungen durch Dritte, Mehraufwand, Material- und Fahrtkosten werden nach Fertigstellung des Auftrages verrechnet.
14.6. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichnungsrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
14.7. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der Information des Auftraggebers und der gegebenen Nachverrechnung laut Stundensatz (EUR 90,–) der Agentur.
14.8. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Abrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgeltes erwirbt die Kundin an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
14.9. Die von der Agentur gelegten Angebote sind stets freibleibend. Im Angebot angeführte Kostenschätzungen, Preise und Lieferfristen der Agentur sind unverbindlich. Jedes Angebot ist gültig ein Monat ab Ausstellungsdatum, außer es wurde in schriftlicher Form anders mit der Agentur vereinbart.
15. Haftung und Gewährleistung
15.1. Die Agentur ist verpflichtet, die erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen der Kundin zu wahren. Die Agentur haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
15.2. Es obliegt der Kundin die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit durchzuführen, insbesondere betrifft dass das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht sowie das Verwaltungsrecht. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese der Kundin vorgegeben oder genehmigt wurden.
15.3. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistungen (z.B. Werbemaßnahmen) gegen die Kundin erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Die Agentur haftet außerdem nicht für Prozesskosten, die Anwaltskosten der Kundin oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Die Kundin hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
15.4. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge, steht der Kundin das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei die Kundin der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der erbrachten Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßigen großen Aufwand verbunden sind. In diesem Fall stehen der Kundin die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der Verbesserung obliegt es der Kundin die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
16. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
16.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16.2. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz der Agentur zuständig.